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    Alles wird erkannt,

    sobald es dem Licht ausgesetzt wird,

    und was immer

    dem Licht ausgesetzt wird,

    wird selber

    zu Licht.

    (Apostel Paulus)


    Inka Kilian - jameda.de



    *    Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden.

    Mein Honorar wird also von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. 

    Für gesetzlich Versicherte sind besonders die preislich oft moderaten privaten Zusatzversicherungen zu empfehlen. Einige Versicherungen beinhalten keine Sperrfrist, so dass die Therapie sofort nach Abschluss des Vertrags begonnen werden kann.

     

    Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten mein Honorar je nach Vertrag ganz oder teilweise. Die Kosten für Psychotherapie als Heilpraktikerleistung werden nach GebüH, Ziffer 19, abgerechnet. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welcher Höhe sie auf dieser Basis die Kosten übernimmt. Wichtig ist dabei auch die Information, dass die Behandlung von einer Heilpraktikerin für Psychotherapie durchgeführt wird. 

     

    Kosten für eine Paarberatung sind übrigens grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

     

    Mehr zum Honorar finden Sie hier.


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